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Vorsicht bei Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung

   
   
   

Seit dem 1. April können die gesetzlichen Krankenkassen

Wahltarife anbieten. Diese Wahltarife orientieren sich an den Sparmöglichkeiten, die in der

PKV schon lange Tradition haben. Dies sind beispielsweise Tarife mit Kostenerstattung, Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattung (BRE).

 

3 Jahre fest gebunden!!!

Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts und der Bundesregierung kann aus dem Wahltarif heraus nicht in die PKV gewechselt werden. So werben die gesetzlichen Kassen mit ihren neuen Wahltarifen und versuchen so, wechselbereite Kunden zu binden. Leider ist aber das Leistungsniveau nach wie vor als niedrig anzusehen, denn garantierte Leistungen und beste medizinische Versorgung bieten nach wie vor nur die private Krankenversicherung.

 

Auch Stiftung Warentest rät derzeit nicht zum Wechsel in den Wahltarif der GKV: "Sie binden sich nämlich für drei Jahre unwiderruflich an den Tarif und die Kasse. Und selbst wenn diese den Beitragssatz erhöht, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

 

Noch steht nicht bei allen Kassen genau fest, wie die Wahltarife aussehen. Manche Angebote kommen sogar erst im Laufe des Jahres. Sie könnten sich also ärgern, wenn Sie später ein besseres Angebot finden, aber bereits auf drei Jahre fest gebunden sind."

Quelle:  Stiftung Warentest

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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