Trügerischer
Sicherheit - Treuhänderklausel in der Privaten Rentenversicherung!
Meist achtet man bei Abschluss einer
privaten
Rentenversicherung auf eine breit gefächerte Palette an
Fondsauswahl, geringe Gebühren und die Höhe der Rendite.
Im Grunde genommen hat man auch
alles richtig gemacht. Doch viele Versicherer verklausulieren Ihre
Vertragsbedingungen und garantieren den Rentenfaktor nicht mehr bei
Vertragsabschluß.
Sinkt der Rentenfaktor, angenommen
von 40 auf 32, so hat dies empfindliche Auswirkungen auf die
lebenslange monatliche Rente. So würde z.B. bei einem Fondsvermögen
von 200.000 Euro anstatt 800 Euro Monatsrente nur noch 640 Euro
Monatsrente zur Verfügung stehen.
Wenn die Lebenserwartung sich
stärker erhöht, als bei Vertragsabschluß angenommen, oder die
Rendite der Kapitalanlage nachhaltig sinkt, können viele Versicherer
den Rentenfaktor niedriger ansetzen. Einer solchen Anpassung muss
ein unabhängiger "Treuhänder" zustimmen. Dieses soll sicherstellen,
dass die Änderungen auch tatsächlich notwendig sind.
Stellt jedoch die Vereinigung der
Versicherungsmathematiker (die Deutsche Aktuarvereinigung - DAV)
fest, dass sich dich Lebenserwartung der Bevölkerung stark erhöht,
kann auch ein Treuhänder eine Senkung des Rentenfaktors nicht
verhindern. Dieses haben die Versicherungsmathematiker schon
zweimal, 1994 und 2004, festgestellt und beide
male kam es zu einer erheblichen Verteuerung der
Rentenversicherung.
Vorsicht Arbeitgeber:
Eine besondere Gefahr birgt hier die
betriebliche
Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet.
Denn, für eine Absenkung der garantierten Rentenhöhe kommt auf, wer
dieser zusagt.
Diese "Treuhänderklausel" sollte in keiner guten
Police vorkommen. Gute Versicherungsgesellschaften verzichten auf
deren Anwendung.